Das e-Rezept ist angekommen. 

Der Ablauf einer Rezepterstellung kann in Zukunft wie folgt erfolgen:


1. Die Versichtertenkarte muss zuerst eingelesen worden sein

(Mindestens ein Praxisbesuch pro Quartal ist also erforderlich)

2. Rezepte werden online gespeichert und von der Apotheke abgerufen

3. Sie identifizieren sich in der Apotheke mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte

4. Für Folgerezepte ist ein Besuch der Praxis nicht mehr notwendig

5. Betäubungsmittel-, Privat- und Hilfs/Heilmittelrezepte werden noch herkömmlich ausgedruckt

7. Auf Wunsch können wir noch herkömmliche Rezepte erstellen




Zwischen Ausstellung des Rezeptes und der Freischaltung vergeht immer eine gewisse Zeit. Sie können davon ausgehen, dass spätestens 1 Stunde nach Bestellung das Rezept in der Apotheke einlösbar ist.


Zum Einlösen eines E-Rezeptes in der Online-Apotheke bitte wir Sie die App Ihrer Krankenkasse herunterladen. Eine Erklärung hierzu finden Sie unter:


https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app       






 

Bei Erkältung (auch bei Coronainfektion) darf die Praxis betreten werden. Das Tragen eines Mund Nasenschutzes ist nicht vorgeschrieben und wird nicht erwartet. Freiwillig darf dieser natürlich getragen werden.

 



 Wir freuen uns, Ihnen einen separaten Wartebereich für Patienten mit Erkältungskrankheiten zur Verfügung stellen zu können.